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Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Gemeinde Wusterhausen/Dosse eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen

  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten

  • Veränderungen in der Erschließung

  • Veränderungen des Haupteingangs

Hausnummern müssen von der Straße aus gut erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung


Formulare

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