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Ordnungs- und Bürgeramt

Personalausweis, vorläufiger


Beschreibung

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)


Notwendige Unterlagen

  • Soweit vorhanden der Kinderreisepass, Reisepass oder bisherige Personalausweis.

  • Wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, dann die Geburts-/Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Dieses kann auch vor Ort für eine zusätzliche Gebühr in digitaler Form von 8,90 € oder in ausgedruckter Form für 10,90€ gemacht werden.

  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren. Weiterhin muss mindestens ein Elternteil anwesend sein.


Gebühren

Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro.

Das biometrische Lichtbild kostet in digitaler Form 8,90 Euro ausgedrucktes Format 10,90 Euro.


Ansprechpartner

Frau Faust
Raum 1.02
Telefon (033979) 87717

Frau Sommerfeld
Raum 1.02
Telefon (033979) 87717


Formulare

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