Personalausweis, vorläufiger
Beschreibung
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Notwendige Unterlagen
- Soweit vorhanden der Kinderreisepass, Reisepass oder bisherige Personalausweis.
- Wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, dann die Geburts-/Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Dieses kann auch vor Ort für eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro gemacht werden.
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren. Weiterhin muss mindestens ein Elternteil anwesend sein.
Gebühren
Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro.
Das biometrische Lichtbild kostet 5,00 Euro.
Ansprechpartner
Ordnungs- und Bürgeramt
Frau Pluskotta
Raum 1.02 (033979) 877-17
Frau Sommerfeld
Raum 1.02 (033979) 877-17