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Kinderreisepass


Kurzinformationen

 

Kinderreisepass beantragen, verlängern, aktualisieren

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

  • Kinderreisepässe sind ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig
  • Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist.
  • Veränderte Gesichtszüge des Kindes können einen Pass ungültig machen.
  • Kinderreisepässe können aktualisiert werden (z. B. mit einem neuen Lichtbild versehen), auch unabhängig von einer Verlängerung.
  • Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.

 

Der Kinderreisepass reicht nicht überall aus

  • Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass und Express-Reisepass (ePass) kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthalten, sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend ist (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

 


Beschreibung

 

Voraussetzungen:

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich

auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein

  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
  • Das Kind ist in Wusterhausen/Dosse mit Hauptwohnsitz gemeldet

 


Rechtsgrundlagen

 

Passgesetz (PaßG)

 


Notwendige Unterlagen

 

Notwendige Unterlagen

  • gültiges Ausweis-Dokument der antragsberechtigten Person/en
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Kann ab ca. 3 Jahren vor Ort gemacht werden)
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    • Sind beide Elternteile sorgeberechtigt und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen
    • Bei allein sorgeberechtigten Elternteilen ist die Negativbescheinigung vorzulegen

 

Ist das Sorgerecht nicht eindeutig feststellbar, wird die Pass- und Personalausweisbehörde die Vorlage entsprechender Urkunden verlangen. Im Zweifelsfall ist immer die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.

 


Fristen

 

Der Kinderreisepass wird direkt im Meldeamt ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.

Gültigkeit: 1 Jahr

 


Gebühren

 

  • 13,00 Euro: Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 Euro: Aktualisierung eines Kinderreisepasses (separat)

 


Ansprechpartner


Ordnungs- und Bürgeramt

Frau Pluskotta
Raum 1.02
Telefon (033979) 877-17

Frau Sommerfeld
Raum 1.02
Telefon (033979) 877-17


Formulare

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