Kinderreisepass, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Kurzinformationen
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse.
- Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.
Beschreibung
Der frühere Kinderausweis wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Dieser wird ersetzt durch den neuen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er wird für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PaßG)
Notwendige Unterlagen
- Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde des Kindes (Original).
- Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
- Gültiges Ausweisdokument der Sorgeberechtigten.
- Bei gemeinsamen Sorgerecht: Zustimmungserklärungen und Ausweise beider Sorgeberechtigten.
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Fristen
Der Kinderreisepass wird direkt im Meldeamt ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Kosten
Der Kinderreisepass kostet 13 Euro.
Bei Verlängerung oder Änderung des Kinderreisepasses fällt ein Gebühr von 6 Euro an.