Meldebescheinigung

Kurzinformationen

 

Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z.B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.

 

Rechtsgrundlagen

 

Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Notwendige Unterlagen

 

bei persönlicher Beantragung:

bei schriftlicher Beantragung:

 

Kosten

 

5,00 €

 

Ansprechpartner

Ordnungs- und Bürgeramt
Frau Faust
1.02
Telefon (033979) 87717
Frau Sommerfeld
1.02
Telefon (033979) 87717