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Melderegister, Übermittlungssperre

Beschreibung

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse gemeldet sind.

 

Widersprochen wird gegen

  • Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden und/oder
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  • Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  • Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  • Auskunftserteilungen im automatisierten Abruf über das Internet.

 

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013 in der aktuellen Version

§§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz

Notwendige Unterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Kosten

keine

Formulare
Antrag auf Übermittlungssperre