Stellenausschreibung Mitarbeiter(in) Bauhof

Wusterhausen/Dosse, den 10.03.2010

Bei der Gemeinde Wusterhausen/Dosse ist zum 1. April 2010 die Stelle eine(s/r) Mitarbeiter(s/in) für den Bauhof zu besetzen.

 

Die Aufgaben des Bauhofes umfassen schwerpunktmäßig die Pflege und Unterhaltung der gemeindeeigenen Grünanlagen, Spielplätze und Friedhöfe, die Straßenunterhaltung und -reinigung, Winterdienst sowie Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Anlagen und Einrichtungen.

 

Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Facharbeiterprüfung, vorzugsweise in einem gärtnerischen, technischen oder der Tätigkeit artverwandten Beruf
  • Führerschein der Klassen B/BE/C/CE/C1E/L/T sowie Berechtigungsscheine zum Führen von Arbeitsmaschinen (Berechtigung zum Führen von Motorkettensägen)
  • technisches Verständnis und gute handwerkliche Fähigkeiten
  • körperliche Belastbarkeit
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Geschick bei der Anleitung und der Führung von Menschen

 

Weiterhin wird von der Bewerberin/dem Bewerber erwartet:

  • eine eigenständige und gewissenhafte Arbeitsweise und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
  • kompetentes und freundliches Auftreten, besonders gegenüber den Bürgern
  • Wohnsitz bzw. Wohnsitznahme im Gebiet der Gemeinde Wusterhausen/Dosse
  • Aktiver Dienst in einer Ortsteilwehr der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wusterhausen/Dosse mit der Bereitschaft zur weiteren Qualifizierung

 

Die Einstellung erfolgt befristet für 2 Jahre mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden. Die Entlohnung richtet sich entsprechend der Qualifikation nach dem TVöD.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit folgenden Anlagen ( Lebenslauf, Zeugniskopien, Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse, Kopien der Fahrerlaubnis und der Berechtigungsscheine, Lichtbild usw.) sind bis zum 19.03.2010 zu richten an die

Gemeindeverwaltung Wusterhausen/Dosse
Personalverwaltung
z.Hd. Frau Ball
Am Markt 1
16868 Wusterhausen/Dosse


Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügen eines mit Ihrer Adresse versehenen und ausreichend frankiertem Rückumschlag. Auslagen und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.