Verfügungsfonds Stadtkern Wusterhausen

Wusterhausen/Dosse, den 19.10.2020
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Die Gemeindevertretung hat am 11.12.2018 die Förderrichtlinie über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds "Stadtkern" auf der Grundlage der StBauFR des MIL für die Jahre 2019 - 2020 beschlossen.

Auf dieser Grundlage können Anträge für kleinteilige Maßnahmen im Sanierungsgebiet der Stadt gestellt werden.

Gefördert werden:

- Marketingaktionen und öffentlichkeitswirksame Projekte

- bauliche und sonstige Investitionen auf privaten Grundstücken

- Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum