Neue Hundehalterverordnung vom 01. Juli 2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,
seit dem 01. Juli 2024 gilt im Land Brandenburg eine Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind.
Demnach muss die Haltung eines jeden Hundes zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung, unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Auch bereits existierende Hunde, die bislang steuerlich, jedoch nicht ordnungsrechtlich gemeldet sind, müssen nachgemeldet werden.
Die Frist zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip-Transponder wurde auf 8 Wochen verkürzt. Demnach sind alle Hunde mittels eines Mikrochip-Transponders zu kennzeichnen (§ 2 Abs. 1 S. 1 HundehV).
Die Übergangsfrist beträgt 6 Monate, somit müssen zum 31.01.2025 alle Hundebesitzer Ihrer Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht nach § 2 nachkommen.
Sofern Sie der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann § 16 Abs. 2 S. 1 HundehV.
Das Formular dazu finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Wusterhausen/Dosse oder im Ordnungsamt.
Weitere Informationen zur neuen Hundehalterverordnung finden Sie unter: