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Schöffenwahl 2013

Wusterhausen/Dosse, den 22.01.2013

Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.
In der Gemeinde Wusterhausen/Dosse werden mindestens 10 Männer und Frauen gesucht, die am Amtsgericht Neuruppin und Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht durch Beschluss die Kandidaten vor. In der zweiten Jahreshälfte 2013 werden aus allen Vorschlägen durch den Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt.

 

Bewerben kann sich, wer


-im Gemeindegebiet der Gemeinde Wusterhausen/Dosse wohnt,

-am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist,

-deutscher Staatsbürger ist,

-die deutsche Sprache ausreichend beherrscht

 

Bei beiden Ehrenämtern ist ausgeschlossen,


-wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,

-gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,

-hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige ( Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. ) und Religionsdiener.


Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsbewusst in Strafverfahren mitwirken wollen, können sich für das Ehrenamt des Schöffen in Erwachsenensachen

 

bis zum 15.03.2013


bei der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Fachbereich Sicherheit Ordnung und Gewerbe, Am Markt 1, 16868 Wusterhausen/Dosse bewerben. Antragsformulare können über den unten angegebenen Link heruntergeladen werden oder sind im o.g. Fachbereich erhältlich. Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Vogel unter der Tel.-Nr.: 033979-87726.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Bewerbungen für die Wahl zum Jugendschöffen sind an das Jugend- und Betreuungsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Amtsleitung/Sekretariat, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin zu richten.