Zustellung der Grundsteuerbescheide erfolgt im II. Quartal 2025
Der Bundesgesetzgeber hat das Bemessungsrecht für die Grundsteuer neu geregelt. Aufgrund der von den Grundstückseigentümern erfolgten Feststellungserklärungen wurden sämtliche Grundstücke mit Stichtag 1. Januar 2022 vom Finanzamt neu bewertet. Die ergangenen Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes auf den 1. Januar 2025 sind die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde Wusterhausen/Dosse nach neuem Recht. Im Rahmen der Grundsteuerreform sind die Gemeinden angehalten, für das Jahr 2025 die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B aufkommensneutral in Summe für die Kommune zu gestalten. Im Einzelfall bedeutet das, dass einzelne Grundstückseigentümer mehr oder auch weniger Steuern zahlen, abhängig vom festgelegten Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes. Für eine Aufkommensneutralität ist eine Anpassung der Hebesätze erforderlich. Das Land Brandenburg hat Ende November 2024 ein Transparenzregister mit empfohlenen Hebesätzen (Grundsteuer A 360 v.H. / Grundsteuer B 440 v.H.) veröffentlicht. In Anlehnung daran erfolgten in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse anhand der vorliegenden Daten eigene Ermittlungen zur Höhe der Hebesätze. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sind aktuell in der Haushaltssatzung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse festgelegt und müssen in Form einer Hebesatzsatzung durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 04. März 2025 neu festgesetzt werden. Aufgrund dessen, beabsichtigt die Gemeinde Wusterhausen/Dosse die Bescheide 2025 für die Grundsteuer A und B erst Ende März / Anfang April diesen Jahres zu versenden. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate können erst nach Erstellen der Bescheide berücksichtigt werden. Eine Abbuchung erfolgt dann zu den im Bescheid genannten Terminen. Bis dahin erfolgte Überweisungen von Steuerpflichtigen werden vorerst dem Personenkonto gutgeschrieben und später mit der Steuerforderung verrechnet. Wir bitten um Geduld und Nachsicht, dass Ihnen der Grundsteuerbescheid erst im II. Quartal 2025 zugestellt werden kann. Bei wichtigen Fragen vor Zugang des Bescheides können Sie sich gern an den Fachbereich Steuern unter der Telefonnummer 033979/877-22 oder per E-Mail an wenden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass aktuell für die Erstellung der Abgabenbescheide noch einige Vorbereitungen in der Verwaltung zu treffen sind und demnach das Zeitfenster für die Beantwortung von Fragen begrenzt ist.