Information des Bürgermeisters - Einordnung der geplanten Errichtung von Solarparks in unserer Gemeinde
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich wende mich heute an Sie, um über ein wichtiges und viel diskutiertes Thema zu informieren, das unsere Gemeinde und die Ortsteile bewegt: die Planungen für mehrere Photovoltaikanlagen in unserem Gemeindegebiet.
Es existiert eine Bestandsanlage (13,1 ha Geltungsbereich davon ca. 7,17 ha Modulfläche) im Ortsteil Bantikow, die 2017 in Betrieb genommen wurde. Weiterhin wurde die Planung einer sehr kleinen Anlage (2,9 ha Geltungsbereich davon 0,6 ha Modulfläche) im Ortsteil Segeletz vor längerer Zeit erfolgreich abgeschlossen.
Aktuell befinden sich fünf Solarparks im Bauleitplanverfahren: Wulkow/Wulkow-Süd/Schönberg (98,1 ha), Bantikow Ost (167,3 ha), Emilienhof (68,6 ha), Brunn (51,6 ha) sowie der Bürgersolarpark Bantikow (28,9 ha). Wir als Gemeinde haben uns mit den jeweiligen Aufstellungsbeschlüssen in der Gemeindevertretung für diese Planungen entschieden und sollten uns nun auch dazu bekennen. Denn die Solarparks sind für unsere Gemeinde eine große Chance, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig von den finanziellen Einnahmen durch den sogenannten „Solar-Euro“ zu profitieren. Mit diesen Mitteln können wir viele bedeutende Projekte und Verbesserungen in unserer Gemeinde realisieren und unsere Zukunft sichern. Die Einnahmen aus dem Solar-Euro können sich voraussichtlich auf bis zu 1.000.000 Euro belaufen – pro Jahr! Dabei kommt es lediglich auf die Höhe der installierten Leistung der Solarparks an. Die Module werden immer leistungsfähiger und teilweise sinken auch die Kosten für die Betriebsmittel.
Mit diesen Geldern aus dem „Solar-Euro“ können wir wichtige Projekte in unserer Gemeinde umsetzen, wie beispielsweise den Ausbau der Kinderbetreuung, die Förderung von Kultur- und Sporteinrichtungen oder die Modernisierung unserer Infrastruktur und die Verbesserung des Ortsbildes.
Sachliche Einordnung der aktuellen Planung
Unsere ursprüngliche Planung sieht vor, 2 bis 3 Prozent der Gemeindefläche für neue, konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Nach den aktuellen Planungen machen die neuen Solarparks lediglich rund 2,12 Prozent der gesamten Gemeindefläche aus. Dieser Wert liegt noch unterhalb der Berechnungen des Thünen Instituts[1], das für die Energiewende in Deutschland zwei bis vier Prozent der Ackerflächen als notwendig erachtet.
Dennoch nehme ich die Bedenken und Sorgen vieler von Ihnen ernst und möchte zu einigen Punkten Stellung beziehen, um die Debatte zu versachlichen:
Netzausbau und Speicherlösungen: Es ist wahr, dass wir uns mit der Energiewende in einem umfassenden strukturellen Umbruch befinden. Der Netzausbau ist dabei aktuell ein Flaschenhals, der den Ausbau erneuerbarer Energien jedoch nicht bremsen darf. Die E.DIS Netz GmbH ermittelt gemeinsam mit allen anderen Verteilnetzbetreibern in Deutschland alle zwei Jahre im Netzausbauplan[2] den Bedarf des Netzausbaus. Darin werden auch die Solarparks in unserer Gemeinde berücksichtigt, um etwaigen Netzengpässen entgegenzusteuern. Mittelfristig werden zudem moderne Stromspeicher die schwankende Erzeugung erneuerbarer Energien ausgleichen können.
Wirtschaftliche Vorteile durch erneuerbare Energien: Die hohen Strompreise in Deutschland belasten unsere Wirtschaft massiv – von Großindustrien bis hin zu unseren lokalen Gewerbetreibenden. Solar- und Windenergie sind die günstigsten Formen der Stromerzeugung und können dazu beitragen, die Stromkosten mittelfristig zu senken. So stärken wir unsere Region als attraktiven Standort und sichern Arbeitsplätze für die Zukunft.
Stromkosten durch abgeregelte Solarparks: Immer wieder wird behauptet, dass die Netze den grünen Strom gar nicht aufnehmen können und durch die Entschädigungszahlung an die Betreiber der Strom für uns alle teurer wird. Das ist so nicht korrekt. Zum 01.01.2025 trat dazu eine neue Regelung der Bundesnetzagentur[3] in Kraft. Netzkunden aus Regionen mit viel Wind- und Solarparks werden jetzt endlich (!) entlastet. Ein durchschnittlicher Haushalt in unserer Region dürfte bei der Stromrechnung künftig rund 100 Euro sparen, wie die E.DIS ausgerechnet hat. Zudem haben SPD, Grüne und CDU/CSU vor wenigen Tagen gemeinsam beschlossen, dass die Betreiber neuer Solaranlagen, die größer als ein Balkonkraftwerk sind, künftig keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen sollen, wenn der Börsenstrompreis negativ ist – also vor allem im Sommer zur Mittagszeit.[4]
Unsere Zukunft liegt in der Nachhaltigkeit
Ich bin überzeugt, dass die Vorteile der geplanten Photovoltaikanlagen überwiegen. Gemeinsam können wir nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Gemeinde vorantreiben.
Lassen Sie uns diesen Weg konstruktiv und zukunftsorientiert gehen. Ich lade Sie ein, sich weiterhin in die Diskussion einzubringen und bei unseren Informationsveranstaltungen offene Fragen zu klären.
Mit herzlichen Grüßen
Philipp Schulz
Bürgermeister der Gemeinde Wusterhausen/Dosse
Datenzusammenfassung
A) Bereits abgeschlossene Altvorhaben:
Ort | Geltungsbereich |
Bantikow, Feldweg | 13,1 ha (7,17 ha Modulfläche) |
Segeletz, Konversationsfläche | 2,9 ha (0,6 ha Modulfläche) |
Summe: | 16,0 ha |
B) In Aufstellung befindliche Planungen in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse:
Ort | Geltungsbereich und (Anzahl Sonstiges Sondergebiet PV) |
Wulkow, Wulkow-Süd, Schönberg | 98,1 ha (3 Teilflächen) |
Bantikow Ost | 167,3 ha (13 Teilflächen) |
Emilienhof | 68,6 ha (8 Teilflächen) |
Bürgersolarpark Bantikow | 28,9 ha (2 Teilflächen) |
Brunn | 51,6 ha (5 Teilflächen) |
Summe: | 414,5 ha = 2,12 % (31 Teilflächen) |
Während der laufenden Planverfahren können sich die Größen der Parks auch ändern. Häufig kommt es zu Größenreduzierungen. Deshalb sind die genannten Flächenangaben als Zwischenstand anzusehen.
C) Summe aus A) und B):
Kategorie | Geltungsbereich |
| 16,0 ha |
| 414,5 ha |
Summe: | 430,5 ha = 2,2 % |
Selbst unter Hinzunahme von Bestandsanlagen (abgeschlossene Altvorhaben) liegen wir bei einem Wert von 2,2 % der Gemeindefläche und somit unter 3 Prozent.
Gesamte Gemeindefläche: 19.546 ha
Anteil der neu geplanten Solarparks an der Gemeindefläche: 2,12 %
Anteil der Altvorhaben und neu geplanten Solarparks an der Gemeindefläche: 2,2 %
=> Derzeit sind 97,8 % der Gemeindefläche frei von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass jeweils der gesamte Geltungsbereich der B-Pläne in die Berechnung einbezogen wurde, das heißt, dass auch alle grünordnerischen Maßnahmen, Wildschneisen, Wege etc. mit einbezogen sind. Die tatsächlich bebauten Modulflächen sind noch geringer als 2,2 % der Gemeindefläche!
Hinzukommt, dass sich die Planungsfläche der Neuvorhaben von 414,5 ha auf fünf Solarparks mit 31 Teilflächen (sogenanntes „Sonstiges Sondergebiet“) aufgliedert.
Mit den aufgeführten Anlagen ist das ursprüngliche Flächenziel (2 bis 3 Prozent) noch nicht erreicht. Inwiefern es jedoch zu weiteren Vorhaben kommen kann, hängt insbesondere davon ab, ob es neue Aufstellungsbeschlüsse für mögliche Vorhaben geben wird oder eben nicht. Die Entscheidungskompetenz darüber liegt bei der Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, die bisher sehr ausgewogene Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen hat.
[1] Abschätzung des zukünftigen Flächenbedarfs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065640.pdf
[2] Netzausbauplan der E.DIS Netz GmbH nach § 14d EnWG Stand 30. April 2024 https://www.vnbdigital.de/gateway/files?serviceName=vnb&fileId=6630debe99abd27c97c7cd38&preview=1
[3] Bundesnetzagentur - Presse - Ab 2025 niedrigere Netzentgelte in Regionen mit viel Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20241018_Netzkosten.html
[4] Union will offenbar für Solarspitzen-Gesetz im Bundestag stimmen – pv magazine Deutschland (pv-magazine.de): https://www.pv-magazine.de/2025/01/27/union-will-offenbar-fuer-solarspitzen-gesetz-im-bundestag-stimmen/