Personalausweis, Befreiung von der Ausweispflicht

Kurzinformationen

 

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

 

Beschreibung

 

Voraussetzungen:

Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:

Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.

Ein Zweit-Wohnsitz in Wusterhausen/Dosse reicht nicht aus.

 

Notwendige Unterlagen

 

Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“

zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes

 

Ansprechpartner

Ordnungs- und Bürgeramt
Frau Witte
1.02
Telefon (033979) 87717
Frau Sommerfeld
1.02
Telefon (033979) 87717

Formulare
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht