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Information für Pferdehalter
Wusterhausen/Dosse, den 20.05.2025Beseitigung von Pferdemist im öffentlichen Raum, auf Straßen, Wegen und Plätzen
Aufgrund wiederholter Beschwerden,
Gemäß § 32 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, empfehlen wir Pferdehaltern, stets geeignete Hilfsmittel zur Beseitigung von Pferdemist mitzuführen. Dies kann beispielsweise eine Schaufel und ein Eimer oder spezielle Mistbeutel umfassen.
Bitte bedenken Sie:
Pferdehalter sind nicht nur für das Wohl ihrer Tiere verantwortlich, sondern auch für die Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Hinterlassenschaften von Pferden können sowohl eine Gefahrenquelle als auch eine Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Wir hoffen auf Ihre Einsicht und Ihr Verständnis.
Weitere Informationen:
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Gemeinde Wusterhausen/Dosse