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Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z.B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Verrechnungsscheck oder Vorabüberweisung
frankierter Rückumschlag
Kosten
6,00 €
Ansprechpartner
Ordnungs- und Bürgeramt
Frau Witte
1.02
(033979) 87717
1.02
Frau Sommerfeld
1.02
(033979) 87717
1.02