Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z.B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses