Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen Neuerungen versehen. Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte. Außerdem ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild, und auf Wunsch auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden, bei Kindern unter 6 Jahren ist die Speicherung der Fingerabdrücke jedoch nicht möglich. Als weitere wesentliche Neuerung kann in dem Chip eine sogenannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet werden, und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift. Der neue Personalausweis kann aber auch genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden.
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Im Regelfall wird ein Personalausweis für Personen ab 16 Jahre ausgestellt. Bei Jugendlichen unter 12 Jahren, die einen Ausweis benötigen, wird im Allgemeinen ein Kinderreisepass ausgestellt. Personalausweise können aber auch für Kinder jedes Alters beantragt werden. Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist auch von dem Kind eine Unterschrift zu leisten.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt sofort. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Ein aktuelles digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) - auch vor Ort möglich. Zusätzliche Gebühr in digitaler Form 8,90 € oder in ausgedruckter Form 10,90 €.
Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Zusätzlich sind bei der Beantragung für Personen unter 16 Jahren die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile vorzulegen. Weiterhin muss mindestens ein Elternteil anwesend sein.
Gebühren
Antragstellende Person ab 24 Jahren
37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Biometrisches Lichtbild digital/ausgedruckt
8,90 Euro / 10,90 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)
gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates
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