Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.
In der Gemeinde Wusterhausen/Dosse werden Männer und Frauen gesucht, die am Amtsgericht Neuruppin und Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht durch Beschluss die Kandidaten vor. In der zweiten Jahreshälfte 2018 werden aus allen Vorschlägen durch den Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt.
Bewerben kann sich, wer
Bei beiden Ehrenämtern ist ausgeschlossen,
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hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige ( Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. ) und Religionsdiener
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsbewusst in Strafverfahren mitwirken wollen, können sich für das Ehrenamt des Schöffen in Erwachsenensachen
bis zum 26.03.2018
bei der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Fachbereich Sicherheit Ordnung und Gewerbe, Schulstr. 1, 16868 Wusterhausen/Dosse bewerben. Bei Fragen können Sie sich an Frau Vogel, Tel.: 033979 87728 wenden.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Bewerbungen für die Wahl zum Jugendschöffen sind an das Jugend- und Betreuungsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Amtsleitung/Sekretariat, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin zu richten.