Beseitigung von Pferdemist im öffentlichen Raum, auf Straßen, Wegen und Plätzen
Aufgrund wiederholter Beschwerden, möchte die Gemeinde Wusterhausen/Dosse Sie über die rechtlichen Bestimmungen informieren, die Pferdehalter in Bezug auf die Beseitigung von Pferdemist im öffentlichen Straßenverkehr betreffen.
Gemäß § 32 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann gemäß § 10 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Schwere des Verstoßes variieren.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, empfehlen wir Pferdehaltern, stets geeignete Hilfsmittel zur Beseitigung von Pferdemist mitzuführen. Dies kann beispielsweise eine Schaufel und ein Eimer oder spezielle Mistbeutel umfassen.
Bitte bedenken Sie:
Pferdehalter sind nicht nur für das Wohl ihrer Tiere verantwortlich, sondern auch für die Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Hinterlassenschaften von Pferden können sowohl eine Gefahrenquelle als auch eine Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Wir hoffen auf Ihre Einsicht und Ihr Verständnis.