Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. Ein wesentlicher Inhalt der Verordnung ist die Erhöhung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.
Antragstellende ab Vollendung des 24. Lebensjahres bezahlen 46,00 €,
Antragstellende unter 24 Jahren bezahlen 27,60 €.
Das Bundesministerium des Innern teilt mit, dass die Verordnung am 07. Februar 2026 in Kraft tritt.