News-Ticker
Baumschnittarbeiten im Gemeindegebiet
Wusterhausen/Dosse, den 10.03.2026
Der Bauhof der Gemeinde, sowie von uns beauftragte Fachfirmen führen auch im März 2026 noch Baumschnittarbeiten im Gemeindegebiet durch.
Diese Arbeiten wurden vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt. Für die Maßnahmen liegt eine entsprechende schriftliche Ausnahmegenehmigung vor. Grundsätzlich sind Baumschnitt- und Gehölzpflegearbeiten (mit wenigen Ausnahmen) nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten. In diesem Zeitraum dürfen solche Arbeiten nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises durchgeführt werden.
Bei allen Maßnahmen wird selbstverständlich darauf geachtet, Brutstätten wildlebender Tiere zu schützen. Vor Beginn der Arbeiten werden die betroffenen Bereiche entsprechend kontrolliert.