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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Wusterhausen/Dosse ist bemüht, ihre Website www.wusterhausen.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik BbgBITV in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

www.wusterhausen.de

www.wusterhausen.de/m

 

Konfirmitätsstaus

Aktueller Status der Inhaltskonfirmität:  Teilweise konform.

Bewertungsmethode: Selbsteinschätzung
     

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Wir bemühen uns die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, dennoch können bei der Benutzung Probleme auftreten. Im Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit dar.
Die Seite ist noch in der Umstellung befindlich

    Alternativtexte von Fotos und Dateien werden schrittweise angepasst.
    Die Seiten wurden noch nicht in leichter Sprache erstellt. Wird umgesetzt.
    PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit. Wird umgesetzt.

Trotz unserer Bemühungen können weitere Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

 

Erstellung dieser Erklärung: 11.4.2023


Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von www.wusterhausen.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:
Gemeinde Wusterhausen/Dosse
Am Markt 1
16868 Wusterhausen/Dosse
Telefon: (033979) 877-10 
Telefax: (033979) 877-40 


Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: