Heiraten in Wusterhausen/Dosse
Herzlich willkommen auf der Seite des Standesamtes Wusterhausen/Dosse!
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Informationen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung geben.
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Wusterhausen/Dosse anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden. Dafür können Sie den bereitgestellten Vordruck verwenden.
Dokumente zur Anforderung einer Personenstandsurkunde finden Sie hier.
Wenn Sie beide nicht hier wohnen, können Sie bei uns heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich.
Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung
Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
von beiden Verlobten:
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beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen. ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes (in der beglaubigten Ablichtung des Geburtseintrages sind alle nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Adoption, Namensänderungen oder Berichtigungen ersichtlich),
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aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
(ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, eine Anmeldebestätigung genügt nicht) -
Personalausweis oder Reisepass
Die Meldebescheinigung für Bürger unserer Gemeinde ist entbehrlich, da das Standesamt auf die notwendigen Daten im Melderegister zurückgreifen kann.
Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:
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eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe (ehemals: begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
oder -
Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben
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die Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes)
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die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
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Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin
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eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
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nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
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Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
ist es notwendig, dass zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich in unserer Sprechstunde erscheint. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
Trauungsorte
Neben unserem schön eingerichteten Trauzimmer, im neu sanierten Rathaus, das Platz für 35 Personen bietet, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Turmhalle unserer Kirche "St. Peter und Paul" das Ja-Wort zu geben.
Für die Turmhalle fallen zusätzliche Mietkosten in Höhe von 150,00 Euro an.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Frau Kerl Tel. 033979/877-25
Frau Seeger Tel. 033979/877-28
♥ Impressionen unserer Trauungsorte ♥
♥ Trauzimmer im Rathaus
♥ Turmhalle Kirche "St. Peter und Paul"