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Meldebescheinigung


Kurzinformationen

 

Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z.B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.

 


Rechtsgrundlagen

 

Bundesmeldegesetz (BMG)

 


Notwendige Unterlagen

 

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Verrechnungsscheck oder Vorabüberweisung
  • frankierter Rückumschlag

 


Gebühren

 

5,00 €

 


Ansprechpartner


Ordnungs- und Bürgeramt

Frau Pluskotta
Raum 1.02
Telefon (033979) 877-17

Frau Sommerfeld
Raum 1.02
Telefon (033979) 877-17