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Ordnungs- und Bürgeramt

Melderegister, Auskunft erteilen


Kurzinformationen

 

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

 


Beschreibung

 

Einfache Melderegisterauskunft

Nach dem BMG ist jeder Einwohner verpflichtet, sich dort anzumelden, wo er seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat. Diese Anmeldung wird im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister können die nachstehend beschriebenen Auskünfte erteilt werden.

Erforderlich ist in jedem Fall die genaue Identifizierung der gesuchten Person durch die Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften.

Eine einfache Melderegisterauskunft über Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift einer Person kann persönlich im Einwohnermeldeamt oder schriftlich beantragt werden.

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person (Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Nachnamen, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort)  ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden.

 


Rechtsgrundlagen

 

Bundesmeldegesetz (BMG)

 


Gebühren

 

einfache Melderegisterauskunft:           

10,00€

erweiterte Melderegisterauskunft:           

12,00€

 


Ansprechpartner

Frau Sommerfeld
Raum 1.02
Telefon (033979) 87717

Frau Faust
Raum 1.02
Telefon (033979) 87717