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Ablauf des alten Schwerbehindertenparkausweises

Wusterhausen/Dosse, den 21.10.2010

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

seit dem Jahr 2001 gibt es den EU-einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen, mit dem man Behindertenparkplätze im gesamten Gebiet der Europäischen Union benutzen kann.

Die bisherigen Parkausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, sind nur noch bis zum 31.12.2010 gültig.

Wer dann mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Bitte achten Sie darauf, dass Sie ab dem 01.01.2011 auch einen entsprechenden Behindertenparkausweis nach EU-Richtlinie besitzen, um weiterhin auf ausgewiesenen Behindertenparkflächen parken zu dürfen.

 

Den Ausweis nach EU-Richtlinien können Sie beim Landkreis OPR beantragen. Der unten angegebene Link führt Sie direkt zu den notwendigen Antragsformularen.