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Schöffen für die Wahlperiode 2009 bis 2013 gesucht

Wusterhausen/Dosse, den 13.02.2008
In diesem Jahr werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 die Schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht Neuruppin gewählt. Dazu sind Vorschlagslisten durch die Gemeinden aufzustellen, die dann bis zum 31. Mai 2008 durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. die Gemeindevertretungen zu bestätigen sind. Die Vorschlagslisten sollen doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie an Schöffen benötigt werden.

Die Wahl der Schöffen erfolgt im zweiten Halbjahr des Jahres 2008 durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Wusterhausen (Dosse) wohnen und am 01.01.2009 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Ein Schöffe muss Lebenserfahrung besitzen sowie verantwortungsbewusst, objektiv und unvoreingenommen handeln.

Wer sich für die Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert kann sich bei der Gemeinde Wusterhausen (Dosse) bewerben. Den Antrag für diese Bewerbung finden Sie im Downloadbereich dieser Meldung. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und mit Unterschrift an die Gemeinde Wusterhausen (Dosse) unter folgender Adresse zu senden:

 

Gemeinde Wusterhausen (Dosse)
Herr Janschke
Am Markt 1
16868 Wusterhausen (Dosse)