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Information: Erfüllung der Anliegerpflichten

Wusterhausen, den 30.05.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, in der Fassung vom 04.02.1999, die Straßen zu reinigen sind.

 

Die Reinigung der Straßen hat in der Regel wöchentlich zu erfolgen. Grobe Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

Die Reinigungspflicht umfasst folgende Bestandteile:

- Reinigung der Gehwege bzw. Radwege

- Reinigung der Fahrbahnen bis zur Straßenmitte

- Reinigung der Seitenstreifen (Grünstreifen), der Regenwassereinläufe, der Gosse und der Baumscheiben

Zu einem attraktiven Erscheinungsbild Ihres Ortes gehören auch saubere und gepflegte Straßen und Gehwege sowie Grünflächen. Saubere Gehwege und Fahrbahnen beugen auch Unfallgefahren vor.

Tragen auch Sie ihren Teil zu einem sauberen Erscheinungsbild Ihres Ortes bei!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt